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Pflegebegutachtung

Eine Pflegebegutachtung dient dazu, die Pflegebedürftigkeit einer Person rechtlich festzustellen und den passenden Pflegegrad (1 bis 5) zu ermitteln. Sie wird von der zuständigen Pflegekasse in Auftrag gegeben, nachdem ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Die Prüfung erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD) und bei privat Versicherten durch Medicproof

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